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Ja, das BAKOM kann eine zugeteilte Domain unter folgenden Umständen zurückziehen:

  • bei Verstössen gegen das Schweizer Recht
  • wenn die Zuteilungsbedingungen nicht oder nicht mehr eingehalten werden
  • wenn das Recht Dritter verletzt wird
  • wenn Eigenschaften und/oder Werte, die der Domain zugrunde liegen, verletzt werden
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