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Juristische Personen

Bezeichnungen mit generischem Charakter, die nicht von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community sind, werden grundsätzlich nicht als .swiss-Domainnamen zugeteilt.

Marken und Firmennamen, die einer generischen Bezeichnung entsprechen und nicht von besonderem Interesse sind, können trotzdem den Inhaberinnen und Inhabern von Kennzeichenrechten zugeteilt werden, sofern diese Zuteilung nicht zu Verwechslungen, die einem Dritten schaden könnten, oder zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil im Internet führt.

Domainnamen, die Bezeichnungen mit generischem Charakter entsprechen oder solchen ähnlich sind und die von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community sind, können mittels Mandat zugeteilt werden.

Es handelt sich um Bezeichnungen, die sich in allgemeiner Weise auf folgende Bereiche beziehen oder diese beschreiben:

  • eine Kategorie oder Gattung von Waren (z. B. Schokolade.swiss)
  • Dienstleistungen (z. B. Bank.swiss, Coiffeur.swiss)
  • Personen oder Gemeinschaften (z. B. Konsumentinnen.swiss, Anwälte.swiss)
  • Organisationen (z. B. Fachhochschulen.swiss, Verbände.swiss)
  • Dinge (z. B. Maschinen.swiss, Fahrzeuge.swiss)
  • Sachgebiete (z. B. Bäckereiwesen.swiss, Schreinerarbeiten.swiss,)
  • Aktivitäten (z. B. Sport.swiss, Yoga.swiss)

Privatpersonen

Generische Bezeichnungen oder Begriffe, die diesen ähnlich sind, können nicht als .swiss-Domainnamen an Privatpersonen vergeben werden. Beispiele solcher generischen Bezeichnungen sind etwa «Barbieri.swiss», «Marchand.swiss» oder «Metzger.swiss». Die Registrierung solcher Namen durch Privatpersonen ist nur möglich, wenn sie durch einen weiteren Namen ergänzt werden (z. B. Vorname, fiktiver Name oder Hinweis auf ein Hobby).

Namenszuteilungsmandat

Das BAKOM hat eine Liste mit Beispielen von Bezeichnungen mit generischem Charakter veröffentlich, die mit einem Namenszuteilungsmandat zugeteilt werden können. Diese Liste ist nicht abschliessend.

Beim Namenzuteilungsmandat handelt es sich um einen Mandatsvertrag, der die Nutzungsbedingungen eines generischen Domainnamens regelt. Dieser Mandatsvertrag wird zwischen dem Gesuchsteller und der Registrierungsbehörde nic.swiss (Teil des Bundesamtes für Kommunikation) abgeschlossen.

Jeder Interessent muss nachweisen können, dass er die im Namenzuteilungsmandat erfassten Bedingungen erfüllt und als Vertreter der entsprechenden Personengruppe dient, oder dass die Registrierung von der genannten Personengruppe massgeblich unterstützt wird.

Ein Mandat kann mehrere ähnliche .swiss-Domainnamen umfassen, und zwar in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.

Für Domains, die im Namenszuteilungsmandat vergeben werden, gelten besondere Preise. Alle Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.

Die aktuelle Liste sowie weitere Informationen zum Namenzuteilungsmandat finden Sie auf der offiziellen Website von .swiss.

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