Welche Bedingungen müssen für die Registrierung einer .swiss-Domain erfüllt sein?

Grundsätzlich muss die beantragte Bezeichnung einen direkten/objektiven Bezug zum Antragsteller aufweisen.

Sofern der Antragsteller ein Recht bzw. ein legitimes Interesse an der Bezeichnung hat, oder er landläufig mit dieser Bezeichnung in Verbindung gebracht wird, kann eine Registrierung in Angriff genommen werden.

Bezeichnungen mit generischem Charakter, die nicht von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community sind, werden grundsätzlich nicht als .swiss-Domain-Namen zugeteilt.

Marken und Firmennamen, die einer generischen Bezeichnung entsprechen und nicht von besonderem Interesse sind, können trotzdem den Inhaberinnen und Inhabern von Kennzeichenrechten zugeteilt werden, sofern diese Zuteilung nicht zu Verwechslungen, die einem Dritten schaden könnten, oder zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil im Internet führt.

Domain-Namen, die Bezeichnungen mit generischem Charakter entsprechen oder solchen ähnlich sind und die von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community sind, können mittels Mandat zugeteilt werden.

Es handelt sich um Bezeichnungen, die sich in allgemeiner Weise auf eine Kategorie oder Gattung von Waren (z. B. Schokolade.swiss, Biskuits.swiss, Pizza.swiss, Uhren.swiss), Dienstleistungen (z. B. Bank.swiss, Finanzen.swiss, Coiffeur.swiss, Versicherung.swiss), Personen oder Gemeinschaften (z. B. Konsumentinnen.swiss und Konsumenten.swiss, Anwältinnen.swiss und Anwälte.swiss, Studierende.swiss, Familien.swiss), Organisationen (z. B. Fachhochschulen.swiss, Verbände.swiss, Vereine.swiss), Dingen (z. B. Maschinen.swiss, Werkzeuge.swiss, Fahrzeuge.swiss), Sachgebieten (z. B. Bäckereiwesen.swiss, Schreinerarbeiten.swiss, Bausektor.swiss) oder Aktivitäten (z. B. Fussball.swiss, Sport.swiss, Yoga.swiss) beziehen oder diese beschreiben.

Ein Mandat kann mehrere ähnliche .swiss-Domain-Namen umfassen, und zwar in Deutsch, Französisch, Italienisch und English.

Das BAKOM hat eine Liste veröffentlicht mit Beispielen von Bezeichnungen mit generischem Charakter, die mit einem Namenszuteilungsmandat zugeteilt werden können. Diese Liste ist nicht abschliessend.

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