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Unterschiedliche Validierungsprozesse

Während bei domainvalidierten SSL-Zertifikaten (wie auch FreeSSL) lediglich geprüft wird, ob Sie Zugriff auf den Domainnamen haben, wird für organisations-validierte Zertifikate (OV) und SSL-Zertifikate mit Extended Validation (EV) eine strenge Validierung bzw. Überprüfung durchgeführt.

Die Bearbeitungszeit von der Bestellung bis zur Ausstellung eines solchen SSL-Zertifikats ist deshalb davon abhängig, ob die mit der Bestellung eingereichten Informationen genau und vollständig sind und wie schnell Sie als Kunde auf Anfrage weitere Informationen bereitstellen können.

Der Prozess von der Bestellung bis zur Ausstellung des SSL-Zertifikats unterscheidet sich, je nachdem, ob Sie ein organisations-validiertes- oder ein Zertifikat mit Extended Validation bestellen.

Validierungsprozess für organisations-validierte SSL-Zertifikate (OV-Zertifikate)

1. Authentifizierung des Unternehmens

Der Zertifikatsherausgeber überprüft den Namen, die ordentliche Registrierung und den Leumund des im Zertifikatsantrag genannten Unternehmens bei den zuständigen Behörden des Landes bzw. Ortes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Wenn Sie ein Einzelunternehmen ohne registrierten Unternehmensnamen betreiben, behält sich der Zertifikatsherausgeber vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
2. Authentifizierung der Domain
Mittels DNS-, File- oder E-Mail-Validierung wird dabei überprüft, ob die entsprechende Domain dem Antragsteller gehört oder von diesem genutzet werden darf.
3. Überprüfungsanruf

Der Zertifikatsherausgeber ruft die Kontaktperson des Unternehmens (organizational Contact) bzw. die technische Kontaktperson (falls beim Unternehmen beschäftigt) zu Überprüfungszwecken an. Die Telefonnummer wird einem öffentlichen Telefonverzeichnis aus dem im Zertifikatsantrag angegebenen Land entnommen. Kann keine der Kontaktpersonen erreicht werden, erhält die Hauptkontaktperson entweder in einer Nachricht auf dem persönlichen Anrufbeantworter oder per E-Mail Anweisungen, wie die abschliessende Bestätigung erfolgen kann.
4. Ausstellung des Zertifikats
Gratulation. Das Zertifikat wird ausgestellt.

Validierungsprozess für SSL-Zertifikate mit Extended Validation (EV-Zertifikate)

1. Authentifizierung des Unternehmens

Der Zertifikatsherausgeber überprüft den Namen, die ordentliche Registrierung und den Leumund des im Zertifikatsantrag genannten Unternehmens bei den zuständigen Behörden des Landes bzw. Ortes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

2. Betriebliche Existenz

Der Zertifikatsherausgeber überprüft die betriebliche Existenz des Unternehmens. Die betriebliche Existenz ist nachgewiesen, wenn das Unternehmen registriert ist und seit mindestens drei Jahren besteht. Wurde das Unternehmen vor weniger als drei Jahren gegründet, behält sich der Zertifikatsherausgeber das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern.

3. Überprüfung der Adresse

Der Zertifikatsherausgeber überprüft die im Antrag angegebene Geschäftsadresse. Dabei muss es sich um eine physische Adresse handeln:
Ein Postfach, Schliessfach oder eine c/o-Adresse reichen nicht aus.

4. Überprüfung des Telefonanschlusses

Der Zertifikatsherausgeber schlägt in einem öffentlichen Telefonverzeichnis die Telefonnummer für das Unternehmen unter der angegebenen Adresse nach.

5. Authentifizierung der Domain

Mittels DNS-, File- oder E-Mail-Validierung wird dabei überprüft, ob die entsprechende Domain dem Antragsteller gehört oder von diesem genutzt werden darf.
 

6. Überprüfung der Autorisierung

Es muss bestätigt werden, dass die für das Unternehmen angegebene Kontaktperson dort tatsächlich tätig ist. Ausserdem muss sie autorisiert sein, für das Unternehmen ein EV-Zertifikat zu erwerben.
Wichtig: Externe Mitarbeiter und Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsverhältnis können keine EV-Zertifikate anfordern.

7. Überprüfungsanruf

Der Zertifikatsherausgeber ruft die Kontaktperson des Unternehmens (organizational Contact) bzw. die technische Kontaktperson (falls beim Unternehmen beschäftigt) zu Überprüfungszwecken an. Die Telefonnummer wird einem öffentlichen Telefonverzeichnis aus dem im Zertifikatsantrag angegebenen Land entnommen. Kann keine der Kontaktpersonen erreicht werden, erhält die Hauptkontaktperson entweder in einer Nachricht auf dem persönlichen Anrufbeantworter oder per E-Mail Anweisungen, wie die abschliessende Bestätigung erfolgen kann.

8. Ausstellung des Zertifikats

Gratulation. Das Zertifikat wird ausgestellt.

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