Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Gemäss den Bestimmungen der DSGVO kann bei Nichteinhaltung der Verordnung ein Verbot der Datenverarbeitung, ein Bussgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes ausgesprochen werden.

Das Verbot der Datenverarbeitung kann faktisch der Schliessung eines Online-Shops gleich kommen, da dieser keine Kundendaten mehr verarbeiten dürfte.

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