Sofern ein Registrierungsgesuch abgelehnt wurde, kann der Antragsteller innert 30 Tagen nach dem negativen Bescheid beim BAKOM Einsprache erheben.
Das BAKOM wird das Gesuch daraufhin erneut prüfen und eine Verfügung erlassen. Dem Einsprecher werden dabei Gebühren entstehen, welche auf der Website ersichtlich sind.