Die Registrierung von .swiss-Domains ist grundsätzlich nur Schweizer Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gestattet. Schweizer Staatsangehörige, die im Ausland leben, dürfen ihre .swiss-Domains nur für private oder wohltätige Zwecke bzw. Vereinszwecke verwenden. Die kommerzielle Nutzung von .swiss-Domains ist Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz nicht gestattet. Im Registrierungsgesuch müssen daher die AHV-Nummer sowie die Adresse angegeben werden.
Für Privatpersonen, die eine .swiss-Domain registrieren möchten, gelten eine Reihe von Bedingungen, wovon mindestens eine erfüllt sein muss. In Bezug auf die Person, die das Registrierungsgesuch stellt, muss der gewünschte Domainname einen der folgenden Bestandteile enthalten:
- einen amtlichen Nachnamen bzw. im Zivilstandsregister eingetragenen Nachnamen
- einen Vornamen
- den Allianznamen (bspw. Meier-Müller)
- den gemeinsamen Namen bei eingetragener Partnerschaft
- einen in einem religiösen Orden erhaltenen Namen
- einen Künstlernamen, unter dem die Person bekannt geworden ist
- einen Namen, der mit einem unterscheidungskräftigen Zeichen (z. B. einer eingetragenen Marke) verbunden ist, an dem der Gesuchsteller die Rechte besitzt
Jeder dieser Bestandteile kann mit einer frei gewählten Bezeichnung kombiniert werden.
Spitz- und Rufnamen sind nicht zulässig, es sei denn, sie werden mit einem der oben genannten Bestandteile kombiniert. Bei Künstlernamen muss die Person nachweisen können, dass sie unter diesem Namen bekannt geworden ist.
Wichtig: Generische Bezeichnungen oder Begriffe, die diesen ähnlich sind, können nicht als .swiss-Domainnamen an Privatpersonen vergeben werden. Beispiele solcher generischen Bezeichnungen sind etwa «Barbieri.swiss», «Marchand.swiss» oder «Metzger.swiss». Die Registrierung solcher Namen durch Privatpersonen ist nur möglich, wenn sie durch einen weiteren Namen ergänzt werden (z. B. Vorname, fiktiver Name oder Hinweis auf ein Hobby).
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